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Preis für Inklusion im Kreis Groß-Gerau
Für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Es gibt einen Preis.
Der Name ist Inklusions-Preis.
Der Preis ist eine Belohnung
für gute Projekte für die Inklusion.
Inklusion bedeutet:
Menschen mit Behinderung können überall
in der Gesellschaft mitmachen.
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Wer kann den Preis gewinnen?
Den Preis gibt es für
- Gruppen oder Vereine
- Projekte
Wichtig ist:
- Die Gruppen oder Projekte
müssen im Kreis Groß-Gerau sein. - Die Gruppen oder Projekte
machen sich stark für die Inklusion.
Die Arbeit von den Gruppen oder Projekten
kann in vielen Bereichen sein.
Zum Beispiel:
- Freizeit
Dazu gehören zum Beispiel:
Ausflüge oder Reisen - Kultur
Dazu gehören zum Beispiel:- Theater
- Musik
- Kunst-Ausstellungen
- Sport
- Mobilität
Mobilität ist ein schweres Wort.
Es heißt zum Beispiel:
Fahren mit dem Bus oder dem Fahrrad - Wohnen
- Arbeit
Zum Beispiel:
in einer Werkstatt
oder einer Firma - Bildung
Dazu gehört zum Beispiel:
Lernen bei einem Kurs
Wer gibt den Preis?
Den Preis geben:
- der Kreis Groß-Gerau
- und die Stiftung
Soziale Teilhabe behinderter Menschen
in Rhein-Main
Diese Stiftung hat im Jahr 2012 angefangen.
Die Stiftung ist in Rüsselsheim.
Eine Stiftung ist wie ein Verein.
Die Stiftung sammelt Geld für eine gute Sache.
Die Stiftung Soziale Teilhabe behinderter Menschen
in Rhein-Main will Menschen mit Behinderung helfen.
Darum gibt es den Preis
Inklusion ist ein Menschen-Recht.
Das sagen die Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen sind
fast 200 Länder aus der ganzen Welt.
Die Länder machen zusammen Politik.
Auch Deutschland gehört dazu.
Die Vereinten Nationen haben einen Vertrag geschrieben
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
In dem Vertrag steht:
- Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte
wie Menschen ohne Behinderung. - Alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben.
- Niemand darf wegen seiner Behinderung
schlechter behandelt werden. - Alle Menschen sollen selbst entscheiden können, wie sie leben.
Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.
Und viele andere Länder.
Die Länder müssen alle wichtigen Sachen für die Inklusion machen.
Der Kreis Groß-Gerau hat im Jahr 2011 gesagt:
Wir finden den Vertrag von den Vereinten Nationen wichtig.
Wir machen uns stark für die Inklusion.
Darum hatten der Kreis Groß-Gerau und die
Stiftung Soziale Teilhabe behinderter Menschen in Rhein-Main
die Idee für den Inklusions-Preis.
Der Kreis Groß-Gerau und die Stiftung wollen:
- Mehr Menschen sollen über die Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen nachdenken. - Viele Menschen sollen bei der Inklusion mitmachen.
- Der Inklusions-Preis soll den Menschen zeigen:
Es ist toll, wenn sie ein gutes Projekt machen.
Der Kreis Groß-Gerau und die Stiftung geben Geld
für tolle Projekte.
Das ist der Inklusions-Preis
Den Inklusions-Preis gibt es alle 2 Jahre.
Der Inklusions-Preis wird an 1 Projekt gegeben.
Das Projekt bekommt als Preis-Geld 5.000 Euro.
Das Geld kommt vom Kreis Groß-Gerau
und von der Stiftung.
So können Sie bei dem Wettbewerb mitmachen
Sie können sich um den Inklusions-Preis bewerben, wenn
- Ihr Projekt schon läuft.
- Oder wenn Ihr Projekt schon fertig ist.
Das Projekt muss im Kreis Groß-Gerau gemacht worden sein.
Für die Bewerbung gibt es einen Zettel.
Der Zettel steht im Internet auf diesen Seiten:
- www.kreisgg.de/gesellschaft/soziales/
menschen-mit-behinderungen/inklusionspreis - www.stiftung-soziale-teilhabe.de/inklusions-preis
Sie müssen den Zettel ausfüllen
und bis zu einem bestimmten Tag abgeben.
Der Tag ist der 23. September 2026.
Danach sucht eine Gruppe von Menschen
aus allen Bewerbungen den Gewinner aus.
Die Gruppe heißt Jury.
Das spricht man so: Dschüri
Das ist die Jury
In der Jury sind 5 Menschen:
- 2 Personen mit Beeinträchtigung
- 1 Person von der Beratungs-Stelle für Teilhabe
im Kreis Groß-Gerau - 1 Person von der
Stiftung Soziale Teilhabe behinderter Menschen in Rhein-Main - 1 Person vom Kreis Groß-Gerau
Die Mitglieder von der Jury
dürfen nicht bei dem Preis mitmachen.
Auch die Arbeit-Geber von den Jury-Mitgliedern
dürfen nicht bei dem Preis mitmachen.
Die Gewinner bekommen die Preise auf einer Feier.
Die Feier ist in der zweiten Hälfte vom Jahr.
Der Landrat vom Kreis Groß-Gerau und
der Chef von der Stiftung
gibt die Preise an den Gewinner.
Mehr Informationen bekommen Sie bei diesen Stellen:
- Kreis-Ausschuss vom Kreis Groß-Gerau
Fach-Bereich Soziale Sicherung
Fach-Dienst Sozialplanung
Wilhelm-Seipp-Straße 4
65421 Groß-Gerau
E-Mail: sozialplanung@kreisgg.de
Telefon: 06152 989 815 - Stiftung Soziale Teilhabe behinderter Menschen in Rhein-Main
c/o Werkstätten für Behinderte Rhein-Main e. V.
Elsa-Brändström-Allee 15
65428 Rüsselsheim am Main
E-Mail: info@stiftung-soziale-teilhabe.de
Telefon: 06142 932 339