Förderung

Förderrichtlinien

Die Stiftung fördert ausschließlich Maßnahmen, der in ihrer Satzung festgeschriebenen Zwecke. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Grundsätzliche Regelungen

Die Stiftung fördert:

  • Menschen mit Behinderung, insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen in allen ihren Lebenssituationen und die Entlastung der durch die Behinderung betroffenen Eltern und Angehörigen
  • den Verein „Werkstätten für Behinderte Rhein-Main eingetragener Verein“, Rüsselsheim/M und seine Einrichtungen
  • Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen des Vereins „Werkstätten für Behinderte Rhein-Main eingetragener Verein“, Rüsselsheim/M oder eines Rechtsnachfolgers leben oder lebten
  • Die Integration von Menschen mit Behinderung ins gesellschaftliche und kulturelle und soziale Leben

Die Stiftung kann auch andere Maßnahmen durchführen, die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks geeignet sind.

Die Stiftung fördert in der Regel Einzelmaßnahmen und keine längerfristigen Projekte.

Die Stiftung beschränkt sich in ihrer Fördertätigkeit auf das Rhein-Main-Gebiet, mit Schwerpunkt im Kreis Groß-Gerau.

Über eine Zuwendung entscheidet der Vorstand in seinen Sitzungen, die in der Regel viermal jährlich stattfinden.

Förderanträge

Wir nehmen Ihren schriftlichen, formlosen Antrag gern entgegen.

Senden Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bitte beachten Sie bei Einreichung Ihres Antrages, dass Folgendes darin Berücksichtigung findet:

  • eine kurze Beschreibung der Maßnahme oder des Projektinhaltes und der Zielsetzung
  • Benennung der verantwortlich handelnden Personen
  • Finanzierungsplan, der Aufschluss über die Projektgesamtkosten, über die Beteiligung weiterer Förderer sowie über den finanziellen Eigenanteil gibt
  • Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit (gilt nicht für Privatpersonen)
  • Die Nennung der Stiftung als Förderer in eigenen Publikationen (etwa Website) soweit vorhanden
  • Die Zustimmung zur Veröffentlichung der Förderung durch die Stiftung (inklusive Bildmaterial).

Ihr Antrag wird vom Stiftungsvorstand geprüft.

Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

 

 

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